Samstag, 21. Februar 2015
Menschenrechte
Ein mitunter schwieriges Thema, das von vielen Faktoren beeinflusst wird. So ist die subjektive Einschätzung, welches Recht eine einzelne Person für sich beanspruchen kann, sehr vom sozialen und politischen Umfeld abhängig. In der Antike gab es schon sehr früh erste Versuche, in einem Staat gleiche Rechte für alle einzuführen, jedoch mit Einschränkungen. Das alte Athen vor mehr als zweieinhalbtausend Jahren besaß eine Form der Demokratie, die jedoch Frauen und Sklaven ausschloss.
Im Laufe der Menschheitsgeschichte wurden zu diesem Thema viele Schriften verfasst und auch viele dieser Ideen als Grundlage für eine neue Gesellschaft genommen. Die wohl berühmteste Schrift dazu ist die Magna Charta, die große Urkunde der Freiheiten. Sie wurde bereits im Jahr 1215 verfasst und gilt noch heute als Ursprung der englischen Verfassung. Allerdings ging es auch in der Magna Charta mehr um die Freiheiten des Adels gegenüber dem König als um tatsächliche Menschenrechte. Trotzdem bilden die darin aufgeführten Punkte erste Ansätze für eine individuelle Freiheit und für eine tatsächliche Demokratie. So wie die hier aufgezählten Paragrafen der Magna Charta:
• § 1 Die Kirche ist frei von staatlichem Einfluss.
• §§ 2f Das Recht auf Besitz von Eigentum und das Recht es zu vererben
• §§ 8f Das Witwenrecht auf Eigentum, ohne noch einmal heiraten zu müssen.
• §§ 10ff übermäßige Besteuerung ist verboten
• §§ 21ff DerAnspruch auf ordentliche Gerichtsverfahren
• § 24 Das Verbot unverhältnismäßiger Bestrafung
• § 33 Das Verbot der entschädigungslosen Enteignung
• § 46 Das Verbot der ungerechtfertigten Gefangennahme
Die Menschenrechte heute
Natürlich bestehen in vielen Ländern dieser Welt große Einschränkungen der Menschenrechte, herbeigeführt durch Diktaturen oder andere politische Formen der Herrschaft über ein Volk.
Die erst im Jahr 2000 proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union basiert auf der europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta. Rechtskraft erhielt die Charta tatsächlich erst im Jahr 2009. Schon daran ist zu ersehen, wie schwierig es selbst heute ist, alle Denkweisen unter einen Hut zu bringen. Das, was etwa ein Deutscher über Menschenrechte denkt, muss keineswegs für einen Polen oder einen Engländer gelten. Das ist aber keineswegs Negativ gedacht, sondern basiert auf der Kultur und der Geschichte der einzelnen Völker.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Dieses Schriftstück beinhaltet nicht nur als allgemeingültig angesehene Artikel zu den Menschenrechten wie den § 1, der mit der deutschen Verfassung übereinstimmt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Die Charta geht hier noch viel weiter und schützt das Individuum auch in anderen Bereichen, dem modernen Leben angepasst. So zählen neben den klassischen Bürgerrechten wie:
• Versammlungsfreiheit
• Recht auf freie Meinungsäußerung
auch erweiterte Rechte wie:
• Verbraucherschutz
• Datenschutz
• Recht auf eine gute Verwaltung
dazu. In dieser Form soll zum einen das Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat gewahrt bleiben genauso wie zum anderen das Recht des Einen gegen den Anderen. Dazu passt sehr gut die oft genutzte Formulierung: "Menschenrecht ist immer das Recht des Anderen."
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